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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens
die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung
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Aufbau und Organisation des
Ausbildungsbetriebes
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Arbeits-, Tarifrecht und Arbeitsschutz
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und
rationelle Energieverwendung
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Anfertigen von mechanischen Teilen
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Herstellen von mechanischen Verbindungen
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Zusammenbauen und Verdrahten von
mechanischen, elektromechanischen und
elektrischen Bauteilen zur Baugruppen
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Zurichten, Verlegen und Anschließen von
Leitungen
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Messen von Gleich- und Wechselgrößen
sowie Prüfen von Bauteilen und Baugruppen
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Zusammenbauen von elektrischen,
elektromechanischen und elektrischen Baugruppen und Geräten
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Montieren und installieren funktional
abgegrenzter Anlagenteile
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Prüfen, Messen und Einstellen von
Geräten
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Inbetriebnehmen von Baugruppen, Geräten
und funktional abgegrenzten Anlagenteilen
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Zusammenbauen und Verdrahten sowie
Montieren und Installieren von Baugruppen und Anlagenteilen der
Energietechnik
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Gegenstand der
Berufsausbildung in der Fachrichtung Betriebstechnik sind mindestens die
folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse
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Zusammenbauen und Verdrahten von
Betriebsmitteln und Schaltgeräten von Anlagen in der Energietechnik
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Montieren und Installieren von
Betriebsmitteln und Anlagen der Energietechnik
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Messen nicht elektrischer Größen und
Prüfen der Funktion von Einrichtungen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
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Inbetriebnehmen von Betriebsmitteln und
Anlagen der Energietechnik
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Instandhalten von Betriebsmitteln und
Anlagen der Energieverteilung und der Beleuchtungs-,
Melde-, Steuerungs-, Regelungs- und Antriebstechnik
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