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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens
die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung
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Aufbau und Organisation des
Ausbildungsbetriebes
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle
Energieverwendung
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Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen
Unterlagen
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Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von
Werk- und Hilfsstoffen
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Planen und Steuern von Arbeits- und
Bewegungsabläufen;
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Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse
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Warten von Betriebsmitteln
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Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen
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Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und
Werkstücken
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manuelles Spannen
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maschinelles Spannen
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Trennen, Umformen
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Fügen
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Aufbauen und Prüfen von Pneumatikschaltungen
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Montieren von Bauteilen und Baugruppen
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Prüfen und Einstellen von einzelnen
Funktionen an Baugruppen durch Messen und Erfassen von Arbeitswegen und
Betriebswerten
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Gegenstand
der Berufsausbildung in der Fachrichtung Maschinen- und Systemtechnik sind
mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Einrichten von Arbeitsplätzen
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Warten von Maschinen und Systemen
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thermisches Trennen, Warmumformen
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Schmelzschweißen
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Aufbauen und Prüfen von
Hydraulikschaltungen der Steuerungstechnik;
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Prüfen der Funktion numerisch gesteuerter
Komponenten, Maschinen oder Systeme sowie von elektrotechnischen Komponenten
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Montieren und Demontieren von Maschinen
oder Systemen
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Montieren und Demontieren von
Versorgungssystemen
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Zwischenprüfen von Baugruppen und
Untersystemen
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Prüfen und Einstellen von Funktionen;
Inbetriebnehmen von Maschinen oder Systemen
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Feststellen, Eingrenzen und Beheben von
Fehlern und Störungen
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